Wurstlücke

Ja, die „Wurstlücke“ gibt es wirklich. Sie ist nicht der Titel des neuen „Eberhofer“-Krimis, sondern eine Lücke im Kartellrecht. Der Wurstfabrikant Tönnies erhielt für zwei Tochterfirmen wegen dreister Preisabsprachen im Rahmen eines „Wurstkartells“ hohe Bußgelder.

Daraufhin ließ er diese Firmen einfach mit einer „konzerninternen Umstrukturierung“ aus dem Handelsregister löschen. Es gab keine Empfänger mehr für das Bußgeld. Dafür bekam die deutsche Sprache ein neues Wort.