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Aufenthaltsgestattung

Aufenhaltsgestattung ist ein typischer Verwaltungsbegriff. Er bezeichnet den temporären, nicht-formellen Aufenthaltsstatus von Asylbewerbern, während ihres Verfahrens. Im Rahmen der Aufenthaltsgestattung dürfen Asylbewerber üblicherweise den zuständigen Landkreis nicht verlassen und auch keine berufliche Tätigkeit aufnehmen. Auch der Zugang zu Fortbildungen, zu Sprach- und Integrationsprogrammen ist eingeschränkt. Die Aufenthaltsgestattung gilt für drei Monate und muß dann regelmäßig verlängert werden.
Aufgrund der Überlastung der Asylbürokratie kann sich der weitgehend rechtlose Zustand der Aufenthaltsgestattung aber auch über mehrere Jahre hinziehen, in denen die Antragsteller weitgehend zu Untätigkeit verdammt sind.